Die Änderungen vom 30. Oktober 2023 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) und die Verordnung über elektronische Verfahrenshandlungen in der Verwaltung (VeVV) treten auf den 1. Januar 2027 in Kraft. Bis zum 1. Januar 2027 ist es notwendig, Massnahmen technischer und organisatorischer Art an den Schulen bis dahin einzuleiten, um entsprechend den geänderten gesetzlichen Anforderungen, Verfahrenshandlungen rechtsgültig elektronisch vornehmen zu können.
In diesem Kompakt-Workshop werden die geänderten gesetzlichen Vorgaben sowie die entsprechenden Umsetzungsfristen bekanntgegeben. Zudem erfolgt eine gemeinsame Analyse der organisatorischen und technischen Mindestvoraussetzungen, und es werden erste konkrete Umsetzungsmassnahmen besprochen. Ausserdem erhält das Thema der elektronischen Aktenführung eine Einführung.